Pässe in Südtirol – Übersicht über offene und gesperrte Passstraßen

Welche Pässe in Südtirol sind ganzjährig befahrbar? Bei welchen herrscht Wintersperre, ein Nachtfahrverbot oder eine andere Beschränkung? In diesem Beitrag geben wir einen aktuellen Überblick über alle offenen und gesperrten Alpenpässe in Südtirol.

Einige Pässe in Südtirol wie der Brennerpass und der Reschenpass sind im Regelfall ganzjährig befahrbar. Bei anderen Alpenpässen gibt es dagegen Einschränkungen. Viele Pässe sind zum Beispiel im Winter nicht befahrbar, hier herrscht eine sogenannte Wintersperre. In dieser Übersicht, die wir ständig aktualisieren, findet Ihr einen Überblick über offene und gesperrte Passstraßen in Südtirol sowie etwaige Beschränkungen. Da einige Pässe Südtirol mit den angrenzenden Provinzen verbinden, haben wir diese ebenfalls in der Übersicht aufgenommen – auch wenn diese streng genommen nicht in der Provinz Südtirol liegen.

Letzte Aktualisierung dieser Übersicht: 26. Juli 2024 

Brennerpass: offen 

Campolongopass: offen

Falzaregopass: offen – Einschränkungen: Von Cernadoi bis zur Passhöhe besteht ein Fahrverbot für Sattelschlepper ab einer Höhe von 3,20 Meter und einer Länge über 13 Meter. 

Fedaiapass: offen – Einschränkungen: Es besteht ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer Höhe über 4,50 Meter. 

Furkelpass: offen – Einschränkungen: Zwischen St. Vigil in Enneberg bis zur Passhöhe besteht ein Fahrverbot für Fahrzeuge, die länger als 12 Meter sind. 

Gampenpass: offen

Grödner Joch: offen – Einschränkungen: Zwischen der Kreuzung Miramonti und Corvara herrscht ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit Anhänger. Außerdem gilt bei Murfrëit ein Verbot für Transporte von verunreinigenden Flüssigkeiten. 

Jaufenpass: offen – Einschränkungen: Von St. Leonhard in Passeier bis Gasteig bei Sterzing gilt ein Fahrverbot für Sattelschlepper und für Fahrzeuge mit Anhänger, die länger als 4,50 Meter sind. 

Karerpass: offen – Einschränkungen: Von St. Zyprian bis zum Karerpass gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge, die länger als 12 Meter sind (Ausnahme: Busse). 

Kreuzbergpass: offen 

Lavazéjoch: offen – Einschränkungen: Zwischen Cavalese und dem Lavazéjoch gilt ein Fahrverbot für Sattelschlepper und LKW mit Anhänger. 

Mendelpass: offen – Einschränkungen: Ab der Kreuzung bei Planitzing bis zum Mendelpass gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge, die länger als 9 Meter sind. 

Nigerpass: offen – Einschränkungen: Von St. Zyprian bis zum Nigerpass gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer Länge von über 12 Metern (Ausnahme: Busse). 

Penser Joch: offen – Einschränkungen: Von Pens bis Sterzing gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer Länge von über 12 Metern (Ausnahme: Busse).

Pordoijoch: offen 

Reschenpass: offen 

San Pellegrinopass: offen – Einschränkungen: Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge, die länger als 12 Meter sind. 

Sellajoch: offen – Einschränkungen: Zwischen der Kreuzung Miramonti und dem Sellajoch-Haus besteht ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gewicht über 33 t, zwischen Plan und dem Sellajoch besteht ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Anhänger.

Staller Sattel: offen – Einschränkungen: Am Staller Sattel besteht eine Einbahnregelung. Die Durchfahrt ist in jeder vollen Stunde jeweils nur für 15 Minuten möglich und ist per Ampelschaltung so geregelt: Von Südtirol nach Österreich darf man die Passstraße von der 30. bis zur 45. Minute befahren (z. B. von 9.30 bis 9.45 Uhr, 10.30 bis 10.45 Uhr,…) und von Österreich nach Südtirol jeweils zur vollen Stunde bis 15 Minuten nach der vollen Stunde (z. B. von 9.00 bis 9.15 Uhr, 10.00 bis 10.15 Uhr,…). Außerdem besteht ein Fahrverbot für LKW, Busse und Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 t sind, für Fahrzeuge mit Anhänger und Fahrzeuge mit einer Höhe über 3 Meter.

Stilfser Joch: offen – Einschränkungen: ab Trafoi (Südtiroler Seite) besteht ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer Länge über 10,50 Meter, ab Bormio (Lombardische Seite) besteht ein Fahrverbot für Fahrzeuge, die höher als 3,30 Meter sind. 

Timmelsjoch: offen – Einschränkungen: Die Timmelsjoch Hochalpenstraße ist täglich von 7.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Es herrscht ein Nachtfahrverbot. Sowohl auf österreichischer als auch italienischer/Südtiroler Seite gilt: Die Fahrzeughöhe darf 4 Meter nicht übersteigen. Zusätzlich gilt auf italienischer/Südtiroler Seite: Es sind nur Wohnmobile und LKW mit einer Maximalbreite von 2,55 Metern und einem zulässigen Gesamtgewicht von 8 t erlaubt. Autobusse sind bis zu einer Gesamtlänge von 10 Metern und einem Gesamtgewicht von maximal 8 t erlaubt. Anhänger mit einer Länge über 4,50 Meter sind verboten. Die Gesamtlänge von Zugfahrzeug und Anhänger darf maximal 10 Meter betragen. 

Tre Crocipass: offen

Valparolapass: offen

Würzjoch: offen – Einschränkungen: Zwischen Afers und dem Würzjoch herrscht ein Fahrverbot für Busse (egal, welche Länge/Gewicht diese haben) und für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 12 Meter und einem Gewicht von mehr als 24 t. Von St. Martin in Thurn/Gadertal bis zum Würzjoch herrscht ein Fahrverbot für Busse mit einer Länge über 12 Meter. 

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